SatzungDie Satzungsänderung ist aus drei Gründen notwendig geworden: |
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| 1. | Der Hauptverein hat sich ein neues Leitbild gegeben, das einige (kleine) Änderungen der Satzung erfordert, die im Wesentlichen durch die neue Mustersatzung vorgegeben sind. |
| 2. | Seit dem 01.01.2000 gibt es ein neues Spendenrecht, das einige vereinsrechtliche Klarstellungen erfordert, damit die Sektion weiterhin als besonders förderungswürdige Organisation anerkannt wird. Die Satzung muss in jeder Sektion in Bezug auf Vereinszweck und Verwirklichung dieses Zweckes so präzise gefasst sein, dass aus ihr unmittelbar entnommen werden kann, ob die Voraussetzungen der Steuerbegüngstigungen vorliegen. Auch hierfür bietet die Mustersatzung bereits eine gute Vorlage. |
| 3. | In der Satzung wird eine Haftungsbegrenzung für Übungsleiter, Tourenleiter
usw. eingeführt. Durch die Novellierung des Schuldrechts zum 01.01.2002
ist es nicht mehr möglich, durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
die Haftung einzuschränken. Da die bisherige Erklärung zur Haftungsbegrenzung,
die Teilnehmer an Touren bisher in der Regel unterzeichnet haben, rechtlich
als AGB zählt, ist sie damit wirkungslos geworden. Es ist allerdingds möglich,
die Haftung für Mitglieder (und nur für diese kann die Satzung gelten) auf das durch die Haftpflichtversicherung des DAV abgedeckte Volumen zu beschränken. Dieses beträgt je Versicherungsfall 6 Mio € für Personen- und 500 T € für Sachschäden. |
| Der Wortlaut der geänderten Satzung liegt in der Geschäftsstelle aus und kann dort von jedem Mitglied während der Öffnungszeiten ( Montag und Donnerstag jeweils von 17.30 bis 19.30) eingesehen werden. | |
| Sobald wir die, durch den Hauptverein und das Vereinsregister, genehmigte Satzung vorliegen haben, werden wir Ihnen diese hier an dieser Stelle als PDF-Datei zur Verfügung stellen. | |