Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung kann über den folgenden Link heruntergeladen werden:

                                     Benutzungsordnung zum Ausdrucken

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, die am Kletterturm selbständig und ohne Beisein ihrer Erziehungsberechtigten klettern, müssen ein Formular, von den Erziehungsberechtigten entsprechend ausgefüllt und unterschrieben, bei sich tragen:

                                     Einverständniserklärung für Minderjährige 

Kinder unter 14 Jahren brauchen eine Aufsichtsperson zum Klettern. Das dafür erforderliche Formular ist nachfolgend herunterzuladen und ausgefüllt und unterschrieben bei sich zu tragen:

                                     Begleitperson für Minderjährige

Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 hat der Gruppenleiter beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage das Formblatt „Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen“ vollständig ausgefüllt im Original im Briefkasten der Geschäftsstelle einzuwerfen und, auch  für weitere Veranstaltungen, eine Kopie davon bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen:

                                    Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen

 

 

Nachfolgend die online Version der Benutzungsordnung:

Benutzungsordnung des DAV Kletterzentrums Mannheim
Betreiber: Sektion Mannheim im Deutschen Alpenverein

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Zur Nutzung der Kletteranlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
Der Kletterzentrumsbetreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.

1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können und seine Identität bestätigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).

1.3 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatz Ansprüchen bleibt vorbehalten.

1.4 Der sofortige Verweis aus der Kletteranlage und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Kletteranlage ohne Bezahlung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten. Im Fall eines sofortigen Verweises oder eines dauerhaften Hausverbots wird der gezahlte Eintrittspreis nicht erstattet.

1.5 Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Webseite des DAV Mannheim bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.

1.6 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).

1.7 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).

1.8 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 1.10).
Seite 2 von 5 Stand: 22.02.2022

1.9 Formblätter für Einverständniserklärungen können auf der Webseite des DAV Mannheim https://www.dav-mannheim.de/kletterz/benutzungsordnung/ heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original im Briefkasten des Kletterzentrums eingeworfen werden.

1.10 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

1.12 Anweisungen des Kletterzentrumsbetreibers sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Betreiber befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

 

2. Gefahren beim Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

2.1 Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In Abhängigkeit von der Witterung können unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

2.3 Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 50 m Länge verwendet werden.

 

3. Ausrüstungsverleih

Es findet kein Ausrüstungsverleih statt.

 

4. Haftung

4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.2 Für mitgebrachte Wertsachen des Nutzers haftet der Betreiber nicht.

 

5. Registrierung, Kauf und Vertragsabschluss

5.1 Für den Erwerb von Online-Tickets auf https://www.webshop.dav-mannheim.de/ haben Sie die Möglichkeit, ein Kundenkonto zu eröffnen. Hierfür müssen Sie sich einmalig über das entsprechende Eingabefeld „Konto erstellen“ auf https://www.webshop.dav-mannheim.de/ unter wahrheitsgemäßer Angabe Ihres Geschlechts, Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer DAV Mitgliedsnummer sowie eines von Ihnen gewählten Benutzernamens und Passwortes registrieren. Nach erfolgter Registrierung senden wir Ihnen per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Mit diesen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) können Sie sich danach auf https://www.webshop.dav-mannheim.de/ anmelden, um Online-Tickets zu erwerben. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten und Ihre QR-Codes vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine – auch keine zufällige – Kenntnisnahme ermöglicht wird. Sie sind weiter verpflichtet, keinem Dritten die Nutzung Ihres Kundenkontos über Ihre Zugangsdaten zu ermöglichen. Sofern Sie Anlass zu der Vermutung haben, dass Dritte Kenntnis von Ihren Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch vorliegt, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Sie haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung Ihres Kundenkontos vorgenommen werden, es sei denn, Sie haben den Missbrauch Ihres Kundenkontos nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.

5.2 Mit der Registrierung nach Ziffer 5.1 sichern Sie zu, dass alle von Ihnen angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so sind Sie verpflichtet, die Angaben in Ihrem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern. Ändert sich Ihre E-Mail-Adresse, senden wir Ihnen zur Bestätigung der Änderung per E-Mail einen Link an die neue Adresse zu.

 

6. Ticketkontrolle

6.1 Im Falle einer Ticketkontrolle hat der Kunde dem Prüfer den amtlichem Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Prüfung zugänglich zu machen. Falls ein Ticket für Mitglieder des DAV erworben wurde, ist zusätzlich der DAV-Mitgliederausweis zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer.

6.2 Sie willigen ein, dass im Falle einer Ticketkontrolle, die in Ziffer 6.1 zugänglich gemachten Dokumente mit ihren Angaben im Webshop https://www.webshop.dav-mannheim.de/ abgeglichen werden, um die Gültigkeit des Tickets und der nach Ziffer 5.1 angegebenen Daten zu überprüfen.

6.3 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des Tickets vom Prüfpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

6.4 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Ticketkontrolle in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes ist ausgeschlossen.

 

Allgemeine Regeln – Richtiges Verhalten in der Kletterhalle

1. Du hast Verantwortung!
➢ Du benutzt die Kletteranlage eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
➢ Klettern birgt erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
➢ Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

2. Fairness und Rücksichtnahme!
➢ Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
➢ Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
➢ Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
➢ Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
➢ Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.

3. Achtung Gefahrenraum!
➢ In der Kletterhalle können Gegenstände herabfallen.
➢ Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst.
➢ Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

4. Hindernisse wegräumen!
➢ Kletterbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
➢ Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

5. Bei Unfällen Erste Hilfe!
➢ Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Wenn erforderlich, dann informiere unverzüglich den Rettungsdienst über 112.
➢ Gib auf Anfrage deine Personalien bekannt.

6. Beschädigungen melden!
➢ Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
➢ Routensperrungen sind zu beachten.

7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
➢ Kinder sind zu beaufsichtigen.
➢ Spielen im Kletterbereich ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
➢ Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.

8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
➢ Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
➢ Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.

9. Alkohol- und Rauchverbot!
➢ Nach Alkoholkonsum nicht klettern.
➢ Rauchen ist im Kletterzentrum verboten!

10. Handy, Musik und Tiere stören!
➢ Handys lenken ab und können herunterfallen.
➢ Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
➢ Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

 

Kletterregeln – Sicher Klettern

1. Partnercheck vor jedem Start!
➢ Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
➢ Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
– Korrekt geschlossener Klettergurt?
– Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
– Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
– Sicherungskarabiner geschlossen?
– Seil ausreichend lang?
– Seilende abgeknotet?
➢ Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
➢ Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.

2. Im Vorstieg direkt einbinden!
➢ Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
➢ Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.

3. Sicherungsgerät richtig bedienen!
➢ Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
➢ Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte darauf, dass der Gewichtsunterschied zwischen den Partnern nicht zu groß ist und beschwere den Sicherer bei Bedarf mit einem Sandsack oder nutze einen Bremskraftverstärker.
➢ Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

4. Alle Zwischensicherungen einhängen!
➢ Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
➢ Spontane Stürze sind immer möglich.
➢ Informiere möglichst deinen Partner, bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.

5. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!
➢ Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
➢ Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.

6. Sturzraum freihalten!
➢ Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
➢ Klettere nicht im Sturzraum anderer.
➢ Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
➢ Vermeide Pendelstürze!

7. Kein Top Rope an einzelnem Karabiner!
➢ Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner.
➢ Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

8. Pendelgefahr beachten!
➢ Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

9. Nie Seil auf Seil!
➢ Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

10. Vorsicht beim Ablassen!
➢ Informiere deinen Partner, bevor du dich ins Seil setzt.
➢ Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
➢ Achte auf einen freien Landeplatz.