Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich unterstütze die Ziele des DAV und erkenne die Satzung der Sektion Mannheim des
Deutschen Alpenvereins e. V. an. Ich weiß, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser
jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum
Jahresende wirksam wird.

Ich bitte um widerruflichen Einzug der Beiträge bzw. der Aufnahmegebühr von der
angegebenen Bankverbindung. Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen,
gehen zu meinen Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und
Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig,
sofern sie nicht entsprechend der o. g. Frist gekündigt wird. Es steht den Mitgliedern
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht
zu – vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft
in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch
nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden.

Wurde bislang nur ein vorläufiger Mitgliedsausweis ausgestellt, ist eine schriftliche
Mitteilung ausreichend. Die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist
nicht erforderlich.

Mannheim, 15.08.2024