Anmelde- und Teilnahmebedingungen

DAV Mannheim Teilnahmebedingungen Sektionstouren/Kurse

1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied der Sektion Mannheim, das die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Sollten die Touren nicht ausgebucht sein, können auch Mitglieder anderer Sektionen und Nichtmitglieder teilnehmen.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme / Ausschluss von der Tour

Die Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Tourenleiter kann einen Teilnehmer im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint. Bei einer bereits begonnenen Tour ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Andererseits kann der Teilnehmer, wenn seine Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass sein Leistungsanspruch erfüllt wird. Wenn ein gesundheitliches Problem vorliegt, das den Ablauf der Tour beeinträchtigen könnte, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Tourenleiter vor Veranstaltungsbeginn zu unterrichten.

3. Gemeinschaftstouren / Führungstouren

Anforderungen bei Gemeinschaftstouren: Während bei einer Führungstour der Tourenleiter gleichzeitig Führer und Organisator der Tour ist, ist er bei einer Gemeinschaftstour lediglich Organisator. Bei einer Gemeinschaftstour müssen die Teilnehmer somit zwingend die genannten Voraussetzungen erfüllen, so dass sie die Tour auch selbständig durchführen könnten.

4. Anmeldung und Zahlung

Wir haben unser Buchungsmanagement für Touren und Ausbildungen auf das System Yolawo umgestellt. Dadurch wird die Anmeldung vollständig automatisiert. Eine Anmeldung ist ausschließlich möglich, wenn die Teilnahmegebühr direkt, während der Online-Anmeldung über unseren Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt wird. Sobald die Zahlung eingegangen ist, ist Eure Anmeldung verbindlich und Euer Platz sicher.

Die Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Sollte ein Angebot bereits ausgebucht sein, werdet ihr automatisch auf die Warteliste gesetzt. Bei Stornierungen rücken Teilnehmer von der Warteliste nach und erhalten in diesem Fall eine Benachrichtigung.

Die Anmeldung ist vollständig inkl. Telefonnummern und E-Mail-Adresse auszufüllen. Die Reihenfolge der Teilnahme wird nach Geldeingang festgelegt.

Es wird eine Mitgliedschaft im DAV empfohlen, da nur für DAV-Mitglieder Ermäßigung auf Hütten und Versicherungsschutz aus der Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung gewährt werden kann. Wir empfehlen eine Auslandskrankenversicherung sowie eine eigene Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aus bekannten Anlässen möchten wir darauf hinweisen, dass Nichtmitglieder keinen Versicherungsschutz über den Alpinen Sicherheits-Service haben. Dies gilt auch bei Teilnahme an Sektionstouren. Im Falle einer Bergrettung muss das Nichtmitglied die Rettungskosten selbst tragen, sofern nicht eine private Versicherung oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer

Bei einem Rücktritt bis zu vier Wochen vor dem Tourenbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €, bei einem späteren Rücktritt fallen die Gebühren in den hinterlegten Stornobedingungen an. Die Gestellung einer Ersatzperson ist mit Einverständnis des Tourenleiters möglich. Darüber hinaus hat der zurücktretende Teilnehmer der Sektion alle bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten (z. B. Stornokosten für Hüttenbelegung).

6. Absage, Abbruch oder Änderung der Tour oder des Kurses durch die Sektion

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl sowie bei ungünstigen Witterungs- und Schneeverhältnissen oder bei Ausfall eines Tourenleiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden die Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Tourenleiters kann ein Ersatzleiter eingesetzt werden. Ein Wechsel des Tourenleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen der Tourengebühr bzw. Vorauszahlungen. Die Nichtteilnahme bei Vorbesprechungen kann zum Ausschluss von der Tour führen. Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung.

7. Teilnehmergebühr/Anzahlung

Die Teilnehmergebühr beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich die Touren bzw. Kursgebühr. Dazu kommen je nach Veranstaltung die persönlichen Kosten, wie Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Diese sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Nichtmitglieder sowie Mitglieder anderer Sektionen zahlen eine höhere Teilnehmergebühr als Sektionsmitglieder. Bei alpinen Kursen wird von der Sektion in der Regel Halbpension auf den Hütten vorreserviert.

Bei der Anmeldung gibt es die Optionen SEPA Lastschrifteinzug, bzw. Zahlung mit Kreditkarte. In Falle einer Rücklastschrift entsteht eine Rücklastschriftgebühr. Diese beträgt zurzeit 17,50 € die wir an den Anmeldenden weiterbelasten werden.

8. Ausrüstung

Die in den Ausrüstungslisten bzw. in Teilnehmerinformationen oder Vorbesprechungen angegebene Ausrüstung ist obligatorisch. Eine Teilnahme ist nur mit vollständiger Ausrüstung möglich. Änderungen sind nur in Absprache mit dem Touren-/Kursleiter möglich.

9. Haftung

a) Bergsteigen und Klettern sowie andere sportliche Betätigungen sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Tour, einem Kurs oder einer sonstigen Sektionsveranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Unfällen bestehen Ersatz- oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.

b) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachfolgende Haftungsbeschränkung an:

Bei Touren und Kursen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), das auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. In folgender Höhe besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz für Mitglieder des Vereins:
Deckungssummen je Schadensereignis

6.000.000 EUR für Personenschäden
600.000 EUR für Sachschäden
1.500.000 EUR für Personen-, Sach- sowie mitversicherte Vermögensschäden

Die Höchstersatzleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser
Deckungssummen.

10. Anerkenntnis/Vereinbarung der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer alle vorgenannten Teilnahmebedingungen an.

11. Empfehlung zur Fahrtkostenabrechnung

Zur Entlastung unserer Umwelt empfiehlt der Vorstand die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse und Bahnen) oder die Bildung von Fahrgemeinschaften mit Privatautos oder Mietwagen. Bei Fahrgemeinschaften mit Privatautos wird hinsichtlich der Fahrtkostenabrechnung folgende Empfehlung ausgesprochen: 0,25 € pro gefahrener Kilometer – zur Abgeltung von Betriebsmitteln (insbesondere Kraftstoff und Öl) und Abnutzung (insbesondere Fahrzeug und Reifen). Hinzu kommen anfallende Nebenkosten wie z. B. für Straßengebühren oder Parkgebühren. Die Gesamtkosten werden durch alle Autoinsassen einschließlich Fahrer geteilt.

Nicht umlagefähig sind anfallende Kosten, die dem Fahrzeughalter über die Reise hinaus Vorteile bringen, wie z.B. Jahresvignette für die Schweiz. Hier wird empfohlen, nur einen Teil der Kosten abzurechnen. Bei Privatautos oder Mietwagen gilt: Kosten, die durch Unfall, Fahrzeugpanne oder Strafzettel entstehen, sind vom Fahrzeughalter bzw. vom Fahrer zu bezahlen. Irritationen werden vermieden, wenn der Abrechnungsmodus bereits bei der Vorbesprechung einer Tour/eines Kurses von den Fahrern offengelegt wird und darauf basierend eine Kostenschätzung durchgeführt wird.

Stand: Dezember 2025